Steuern und Gebühren

Baukostenabgabe: Vorbehaltlich der vom Gesetz und der Verordnung vorgesehenen Reduzierungen und Befreiungen,...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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Baukostenabgabe:

Vorbehaltlich der vom Gesetz und der Verordnung vorgesehenen Reduzierungen und Befreiungen, beträgt die Baukostenabgabe für Gebäude mit Zweckbestimmung Wohnen 15% und für alle anderen Zweckbestimmungen 1,5% der Baukosten, die nach Artikel 80 des Gesetzes festgesetzt sind. (Landesbaukosten)

Die Berechnung erfolgt pro Kubikmeter und aufgrund der von der Landesregierung halbjährlich festgesetzten Baukosten.

Erschließungsbeitrag:

10% auf die urbanistisch berechenbare Kubatur 
Die Berechnung erfolgt pro Kubikmeter und aufgrund der von der Landesregierung halbjährlich festgesetzten Baukosten

Sekretariatsgebühren Bauamt:

Die Sekretariatsgebühren des Bauamtes finden Sie hier


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Zuletzt aktualisiert: 22.03.2024, 12:02 Uhr

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