Baukostenabgabe:
Vorbehaltlich der vom Gesetz und der Verordnung vorgesehenen Reduzierungen und Befreiungen, beträgt die Baukostenabgabe für Gebäude mit Zweckbestimmung Wohnen 15% und für alle anderen Zweckbestimmungen 1,5% der Baukosten, die nach Artikel 80 des Gesetzes festgesetzt sind. (Landesbaukosten)
Die Berechnung erfolgt pro Kubikmeter und aufgrund der von der Landesregierung halbjährlich festgesetzten Baukosten.
Erschließungsbeitrag:
10% auf die urbanistisch berechenbare Kubatur
Die Berechnung erfolgt pro Kubikmeter und aufgrund der von der Landesregierung halbjährlich festgesetzten Baukosten
Sekretariatsgebühren Bauamt:
Die Sekretariatsgebühren des Bauamtes finden Sie hier